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SV Pillnitz e.V.
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organisatorisches
Das geht jeden an
Wir werden unterstützt von
Möckel Lackierermeister

Verhaltensrichtlinie

Sie dient sowohl dem Schutz von im Fußball tätigen Funktionären, Trainern und Mannschaftsleitern vor einem falschen Verdacht als auch dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch
  • Kein Einzeltraining ohne Kontroll- und Zugangsmöglichkeit für Dritte:
    Bei geplantem Einzeltraining wird möglichst immer das „Sechs-Augen Prinzip“ und/oder das „Prinzip der offenen Tür” eingehalten, d.h. wenn ein Trainer ein Einzeltraining für erforderlich hält, muss ein weiterer Trainer, ÜL, ML bzw. ein weiteres Kind anwesend sein. Ist dies nicht möglich, sind alle Türen bis zur Eingangstür offen zu lassen.
  • Keine Privatgeschenke an Kinder:
    Auch bei besonderen Erfolgen von einzelnen Kindern bzw. Jugendlichen werden durch Trainer, ÜL, ML keine Vergünstigungen gewährt oder Geschenke gemacht, die nicht mit mindestens einem weiteren Sportfreund abgesprochen sind.
  • Kinder werden ohne Einverständnis der Eltern nicht in den Privatbereich mitgenommen:
    Kinder und Jugendliche werden nur mit Einverständnis der Eltern in den Privatbereich der Trainer, ÜL, ML (Wohnung, Haus, Garten, Boot, Hütte usw.) mitgenommen, oder mindestens ein weiterer Trainer, ÜL, ML anwesend ist. Dies gilt auch für Übernachtungen von Kindern und Jugendlichen im Privatbereich eines Trainers, ÜL, ML.
  • Kein Duschen bzw. Übernachten mit Kindern: Trainer, ÜL, ML duschen nicht gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen. Sie übernachten auch nicht in Zimmern gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen. Die Umkleidekabinen dürfen erst nach Anklopfen/Rückmeldung betreten werden.
  • Keine Geheimnisse mit Kindern:
    Trainer, ÜL, ML teilen mit Kindern und Jugendlichen keine Geheimnisse. Alle Absprachen, die ein(e) Mitarbeiter/in mit einem Kind bzw. Jugendlichen trifft, können öffentlich gemacht werden.
  • Keine körperlichen Kontakte gegen den Willen von Kindern:
    Körperliche Kontakte zu Kindern und Jugendlichen (Techniktraining, Kontrolle, Ermunterung, Trost oder Gratulation) müssen von diesen gewollt sein und dürfen das pädagogisch sinnvolle Maß nicht überschreiten.
  • Transparenz im Handeln:
    Wird von einer der Schutzvereinbarungen aus guten Gründen abgewichen, ist dies mit mindestens einem weiteren Trainer, ÜL, ML abzusprechen.